Grundsteuer - Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt. Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

Zuständig


Renate Aspacher
Kontaktdaten von Renate Aspacher
FunktionLeitung Finanzen
NameRenate Aspacher
AdresseDorf 3
Telefon+43 6225 8209 12
E-Mailaspacher@gem-eugendorf.at