Mitzubringende Dokumente:
- alten Reisepass/Personalausweis
- oder Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge
bei Kindern:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und dessen Reisepass/Personalausweis
- bei Scheidung: Obsorge-Beschluss des Gerichtes
Gebühr:
- bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes: gebühren frei
- ab Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum 12. Lebensjahr des Kindes: € 30,00
- ab dem 12. Lebensjahr € 75,90