Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Gemeindezeitung
Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, über diese Sache nach Willkür zu verfügen und jeden anderen davon auszuschließen. Anders als das Eigentum ist der Besitz die bloße tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug